Solvency II – Ein Überblick

Die Versicherungsindustrie steht aktuell vor der Herausforderung, die neuen Regelungen für die Kapitalunterlegung von Risiken (Solvency II) umzusetzen. Als Implementierungstermin gilt derzeit der 01.01.2012. Somit bleiben den Versicherungen nur noch zweieinhalb Jahre.

Solvency II markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem konsistenten modernen Risikomanagement. Dessen Einführung wird nicht nur aufsichtlich gefordert, sondern ist auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht angezeigt und sichert nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit.

Das aktuelle Solvency II-Programm orientiert sich im formalen Aufbau an den neuen Eigenkapitalrichtlinien für Banken (Basel II), die bereits weitgehend umgesetzt sind und spätestens ab Anfang 2008 für alle Banken verbindlich sind.

Im Detail unterscheiden sich die beiden Richtlinien jedoch erheblich:

  • Im Gegensatz zur weltweit gültigen Basel II-Initiative handelt es sich bei Solvency II lediglich um eine europäische Richtlinie.
  • Solvency II ist wesentlich komplexer und trägt damit dem speziellen Geschäft von Versicherern Rechnung.
  • Die quantitativen Unterlegungsanforderungen der Säule I (Solvency II) beziehen sich auf die Versicherungsrisiken, die Finanzrisiken, das operationelle Risiko sowie die quantifizierbaren Anteile des ALM-Risikos. Bislang wurde von den Versicherungsgesellschaften lediglich die Messung und Unterlegung der Versicherungsrisiken verlangt. Mit den neuen Vorschriften soll erreicht werden, dass alle erfolgswirksamen Risiken berücksichtigt und angemessen in die Ermittlung des Gesamtrisikos einbezogen werden.

© 2020 Buttler Consulting